Die Bibliothek steht allen Leserinnen und Lesern vom vollendeten 16. Lebensjahr an zur Verfügung.
Anmeldung
Zur Benutzung der Bibliothek berechtigt ein Leseausweis, der gegen Vorlage des Personalausweises und einer jährlichen Zahlung von 15,00 Euro ausgestellt wird. Er ist nicht übertragbar und bei jedem Besuch vorzulegen. Der Verlust sowie jede Anschriftenänderung sind unverzüglich mitzuteilen.
Benutzung
Die Leserinnen und Leser haben Zugang zur Bibliothek und können sich die gewünschte Literatur und Medien selbst aussuchen. Nachschlage- und Standardwerke sowie Zeitschriften gehören zum Präsenzbestand und können nur in der Bibliothek benutzt werden. Vor dem Betreten der Bibliothek sind Mäntel und Taschen abzulegen.
Ausleihe
Die Ausgabe von Büchern und Medien erfolgt kostenlos zur persönlichen Benutzung der Entleiher und Entleiherinnen. Eine Weitergabe an andere ist unzulässig. Die Leihfrist für Bücher beträgt 4 Wochen, CD-ROMS, DVD’s 2 Wochen.
Die Benutzer und Benutzerinnen sind verpflichtet, ausgeliehene Medien schonend zu behandeln.
Gebühren
Leseausweis: 15,00 Euro (1 Jahr gültig)
Auszubildende / Schüler*innen / Studierende und Lehramtsanwärter*innen sind von der Gebühr befreit.
Bei Rückgabeversäumnis werden folgende Gebühren erhoben:
1. Mahnung: 0,50 Euro pro Titel + Porto
2. Mahnung: 1,00 Euro pro Titel + Porto
3. Mahnung: 1,00 Euro pro Titel + Porto
Nach erfolglosem Mahnen wird dem Entleiher bzw. der Entleiherin der Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt. Ebenso werden bei Verlust, Nichtrückgabe, unvollständiger Rückgabe oder Beschädigung von Medien die jeweiligen Reparatur- bzw. Wiederbeschaffungskosten (bei antiquarischen Medien der Zeitwert) in Rechnung gestellt.
Jeder Leser und jede Leserin erkennt durch die Entgegennahme des Leseausweises die vorstehende Benutzungsordnung als verbindlich an. Bei Nichtbeachtung können der Leseausweis und die Ausleihgenehmigungen entzogen werden.
Stand: Januar 2019