Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz

Schutz für Hinweisgeber im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund

Sichere Stelle für Hinweise von Beschäftigten des Ev. Kirchenkreises Dortmund

In Einklang mit den Regularien des Hinweisgeberschutzgesetzes hat sich der Evangelische Kirchenkreis Dortmund der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) angeschlossen. Diese nimmt Meldungen von hinweisgebenden Personen entgegen, prüft sie und informiert dem Gesetz gemäß über den Fortgang des Prozesses.

Link zur Meldestelle