Kirche und Umsatsteuer (U2b)

Neue Regelungen für die Umsatzsteuer gelten seit dem 1. Januar 2021. Jetzt wird die Umsatzsteuer nicht mehr nur im Rahmen von gewerblichen Betrieben erfasst, sondern spielt überall dort eine Rolle, wo eine Körperschaft des öffentlichen Rechts Einnahmen erzielt. Darunter fallen auch bei Kirche alle Bereiche, in denen sie sich verhält wie andere Unternehmen auch: Der Verkauf von Kuchen oder Getränken, die Veranstaltung von Trödelmärkten oder die Unterhaltung einer Kleiderkammer unterliegen der Umsatzbesteuerung.

Da das Steuerrecht sehr umfassend und komplex ist, gibt es einen Blog zum Thema. Unter www.kircheundumsatzsteuer.de wird das Umsatzsteuerrecht transparenter dargestellt.

Wichtige Themen und Sachverhalte werden erläutert und Fragen beantwortet. Dort finden sich auch Infoblätter zu den wichtigsten Themen, eigens entwickelte Formulare, Unterlagen der EKD und rechtliche Dokumente rund um die Umsatzsteuer.

Grafik: EKkDo