11.04.2024

Muster erkennen: „Es ist ein fortlaufender Prozess …“

Schulungen geben Sicherheit im Umgang mit sexualisierter Gewalt

„Wie würde ich wohl reagieren …?“ Und: „Wie konnte das passieren …?“ Seit Veröffentlichung der sogenannten ForuM-Studie fragen sich auch die evangelischen Christinnen und Christen im Kirchenkreis Dortmund, ob sie in der Vergangenheit sensibel genug für das Thema „sexualisierte Gewalt“ waren. Ob sie genau genug hingesehen, hingehört haben. Ob sie es potentiellen Täter*innen leicht gemacht haben. Und vor allem auch: Ob sie für betroffene Personen da waren, wenn die sich anvertrauen wollten.

„Es ist wichtig, dass man das Thema ‚Umgang mit Sexualisierter Gewalt‘ offen, angstfrei und möglichst unvoreingenommen kommuniziert“, sagt Daniela Abels-Ehrenfried. Seit zweieinhalb Jahren leitet sie die „Präventionsfachstelle sexualisierte Gewalt“ im Evangelischen Kirchenkreis Dortmund – und erlebt durchaus Widerstände und Unsicherheiten. Sie und ihre Kolleg*innen helfen Gemeinden, Einrichtungen und Diensten dabei, Muster zu erkennen, helfen den Menschen vor Ort, sensibler zu werden und dieses wichtige, aber unter Umständen auch schwierige und persönliche Thema zuzulassen.

Im Gespräch mit Nicole Schneidmüller-Gaiser berichtet sie von der Notwendigkeit und den Schwierigkeiten …

Seit wann und warum gibt es die Präventionsfachstelle in Dortmund?

Die Präventionsfachstelle zum Schutz vor sexualisierter Gewalt im Kirchenkreis Dortmund wurde im September 2021 eingerichtet, nachdem das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt (KGSsG) der Westfälischen Landeskirche im März 2021 in Kraft getreten ist. Aufgabe der Präventionsfachstelle ist es, den Kirchenkreis, seine Einrichtungen, Fachbereiche und Gemeinden bei der Umsetzung der neuen Gesetzesvorgaben zu unterstützen, die Mitarbeitenden für das Thema zu sensibilisieren und so eine achtsame Grundhaltung aller zu fördern.

Besetzt ist die Präventionsfachstelle mit einer Präventionsfachkraft in Vollzeit, die neben der Leitung den Bereich der Schutzkonzeptentwicklung im Kirchenkreis begleitet. Die Präventionsschulungen für die Mitarbeitenden des Kirchenkreises werden von drei Multiplikatorinnen geleitet, die sich zusammen eine volle Stelle teilen. Zusätzlich verfügt die Präventionsfachstelle über eine Verwaltungsfachkraft, die mit einer halben Stelle die Schulungen und Veranstaltungen plant und organisiert, die Termine vergibt und als Erstkontakt bei Anfragen zur Verfügung steht.

Welche Personen werden geschult?

Das Kirchengesetz zum Schutz vor sexualisierter Gewalt nimmt alle Menschen, die für die Evangelische Kirche in Westfalen tätig sind, in die Verantwortung, zum Schutz vor sexualisierter Gewalt beizutragen. Dementsprechend nehmen auch alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kirchenkreises von der Leitung über die Pfarrerinnen und Pfarrer, die Angestellten in den unterschiedlichen Einrichtungen, Diensten und Fachbereichen, bis hin zu den ehrenamtlich Mitarbeitenden in Presbyterien, Jugendgruppen, Seniorenkreisen, Eine-Welt-Gruppen usw. an den Präventionsschulungen teil. Je nach Tätigkeitsbereich sind die Schulungen zwischen einem halben und eineinhalb Tagen lang und nehmen direkten Bezug auf das jeweilige Tätigkeitsfeld der Teilnehmenden.

Was erleben die Multiplikatorinnen vor Ort?

Die Reaktionen fallen sehr unterschiedlich aus. Die überwiegende Mehrheit der Menschen, denen wir in den Schulungen begegnen, sehen es sehr positiv, dass sich unser Kirchenkreis dieses wichtigen Themas annimmt und mit aller Kraft versucht, sexualisierter Gewalt keinen Raum zu bieten. Besonders bei all jenen, die in ihrem Arbeitsalltag oder Ehrenamt mit Kindern und Jugendlichen zusammen arbeiten, ist die Motivation sehr hoch.

Selten begegnen wir leider aber Menschen, die klar zum Ausdruck bringen, dass sie die Schulungen eigentlich nicht besuchen wollen. Oder andere, die äußern, es gäbe doch wichtigere Themen gäbe und sexualisierte Gewalt sei kein Problem der Evangelischen Kirche. Hier bedarf es von unserer Seite einer besonderen Sensibilität. Nicht selten sind gerade bei jenen, die sich am lautesten gegen die Präventionsarbeit wehren, Angst, Unsicherheit oder auch eigene Gewalterfahrung in der Vergangenheit Auslöser.

Auch persönliche Betroffenheit kann ein Grund sein, nicht an einer Schulung teilzunehmen. Wenn uns das bekannt wird, überlegen wir gemeinsam, wie sie sich trotzdem mit den Inhalten, besonders mit den Gesetzesvorgaben zur Meldepflicht auseinandersetzen können.

Um Personen auffangen zu können, die u.U. im Verlauf einer Schulung getriggert werden und die Schulung verlassen wollen, schulen wir immer zu zweit und können je nach Wunsch der betroffenen Person auch an Beratungsstellen oder Seelsorger*innen verweisen.

Wie läuft so eine Schulung?

Die Präventionsschulungen sollen den Teilnehmenden zum einen, das nötige Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt vermitteln, zum anderen eine Handlungssicherheit fördern und Raum zum Austausch bieten. Wir kombinieren deshalb die Teile, in denen Basiswissen zum Thema sexualisierte Gewalt, zum Kirchengesetz, zum Strafrecht und zur Meldepflicht im Verdachtsfall vermittelt werden mit interaktiveren Teilen, in denen sich die Teilnehmenden gemeinsam mit ganz praktischen Fragen z. B. nach dem Umgang mit Nähe und Distanz, dem richtigen Vorgehen in besonderen Situationen aus ihrem Arbeitsalltag oder den Handlungsabläufen im Falle eines Verdachtsfalls befassen können. Daneben beschäftigen wir uns je nach Kurs vertiefend mit der Geschichte des Kinderschutzes in Deutschland, den Unterschieden zwischen kindlicher und erwachsener Sexualität und verschiedenen Strategien von Täter*innen sowie den Reaktionen der Betroffenen.

Für Mitarbeitende in Leitungsfunktionen kommen dann zudem noch Teile zum Dienst- und Arbeitsrecht hinzu und nicht zuletzt ein Blick auf die Entwicklung und den Nutzen von Schutzkonzepten im Kirchenkreis.

Ist es dann mit einer Schulung „getan“?

Antwort 5: Nein, die Schulungen sind ein sehr wichtiger Teil der Präventionsarbeit des Kirchenkreises, sie reichen allein aber natürlich nicht aus. Neben der Sensibilisierung aller Mitarbeitenden durch die Schulungen bedarf es der Erarbeitung von Schutzkonzepten. Zum einen für den Kirchenkreis als Ganzes, aber auch für jede einzelne Gemeinde und Einrichtung. Die Schutzkonzepte fassen die Vorgaben des Kirchengesetzes, wie z. B. die Schulungsordnung, die Einforderung von erweiterten Führungszeugnissen oder die genauen Handlungswege im Verdachtsfall zusammen und halten Informationen zur Meldepflicht, zur Meldestelle und zu Hilfsangeboten für Betroffenen bereit. Außerdem müssen Gefährdungsanalysen erstellt werden, um zu untersuchen, ob es mögliche Gefahrenbereiche oder Situationen gibt, die sexualisierter Gewalt Raum bieten und diese ermöglichen. Auch die Maßnahmen, die hier präventiv gegensteuern sind Teil der Schutzkonzepte, die in regelmäßigen Abständen evaluiert und gegebenenfalls überarbeitet werden müssen.

Die Präventionsarbeit im Kirchenkreis Dortmund wird somit ein fortlaufender Prozess sein, der sich im Laufe der Zeit wandelt, jedoch nie zu einem Abschluss kommt.


Die Präventionsfachstelle ist erreichbar über

Aktuelle Informationen zu ihrer Arbeit unter

 

Foto: UBSKM / ©Barbara Dietl.
Ein Kind in der Kirche.
Foto: UBSKM / ©Barbara Dietl.