Reformation in Dortmund – Kirche und Staat damals und heute

Schon bevor Luther seine Thesen 1517 in Wittenberg veröffentlichte, machten sich in Dortmund reformatorische Bestrebungen bemerkbar. Die Einführung der Reformation dauerte dann aber mehrere Jahrzehnte. Sie war Sache des Rates, denn als freie Reichsstadt unterstand Dortmund direkt dem Kaiser. 

Damals waren Staat und Kirche eine Einheit. Heute sind sie auf bestimmte Weise getrennt.

Holz-Figuren im Innenraum von St. Reinoldi: Der Stadtpatron Reinoldus und Stadtgründer Kaiser Karl der Große

Die Reinoldikirche ist die Stadtkirche Dortmunds – und war seit dem Mittelalter die Kirche des Rates. Hier wurden Ratsgottesdienste gefeiert, die Ratsglocke geläutet und wichtige Ratsentscheidungen verkündet. 

Die dem Stadtpatron Reinoldus geweihte Kirche entstand Mitte des 13. Jahrhunderts auf den Überresten eines älteren Vorgängerbaus. Der gotische Chor wurde zwischen 1421 und 1450 errichtet – auf Beschluss des Rates. Er wurde deshalb auch Ratschor genannt. 

Der Chorraum wird gesäumt von zwei Figuren. Karl der Große, der als Stadtgründer Dortmunds gilt, brachte mit dem Ausbau seiner weltlichen Macht die Christianisierung voran. Der Stadtpatron Reinoldus war die Identifikationsfigur der Stadt. Nach ihm benannte sich schon im 13. Jahrhundert die Reinoldigilde, die Vereinigung der reichen Patrizier, die anfangs alle Mitglieder des Rates stellte. 

Mit dem Chorraum baute sich der Rat Mitte des 15. Jahrhunderts eine Bühne: Das nördliche Chorgestühl war für die 18 Ratsherren reserviert, im südlichen saß der Klerus. Die hervorgehobene Stellung des Rates unterstreicht die Platzierung des Ratsgestühls – direkt neben dem Reliquienschrein, in dem die Gebeine des Heiligen Reinoldus aufbewahrt wurden. Die Schlüsselgewalt hatte der Bürgermeister.

Die Rolle der Politik für die Kirche zeigte vor allem die Auseinandersetzung um die Reformation. Die bis dahin tonangebenden Patrizier-Familien verteidigten den alten Glauben, die Gildebürger, die die Handwerker vertraten, forderten kirchliche Reformen – und strebten damit auch nach mehr politischer Macht.  

An St. Reinoldi machten sich schon früh reformatorische Bestrebungen bemerkbar. Um 1515 gab es bereits Auseinandersetzungen um die Ablassfrage.

1527 forderten Bürger in einer Eingabe an den Rat evangelische Prediger, hatten damit aber nur vorübergehend Erfolg. Im Konflikt zwischen protestantischen Gilden und katholischen Patriziern schlug Dortmund deshalb zunächst einen Mittelweg ein. 

Doch 1562 bekannte sich die Reinoldigemeinde als evangelisch. Der Rat erlaubte, dass das Abendmahl, also Brot und Wein für alle Gläubigen, nach dem Wunsch der Gläubigen eingenommen werden kann.

Die Reformation verstärkte die Rolle des Rates für die Stadtkirche. Der Rat übernahm die Rolle des Landesfürsten und des von Luther vorgesehenen Notbischofs. Ein Konsistorium oder der Rat selbst entschied über geistliche Angelegenheiten. Prediger mussten vor dem Rat Treue und Gehorsam schwören.

Für die Menschen jener Zeit bedeutete die Reformation einen tiefgreifenden Einschnitt. Im Mittelalter sah man Kirche und Staat als geistliche und rechtliche Einheit (sog. Corpus Christianum, der christliche Gesamtorganismus mit Christus als unsichtbarem Haupt). Mit der Reformation zerbrach diese Einheit. Zum einen entstand eine zweite Konfession. Nach einem vergeblichen Einigungsversuch im Jahr 1530 (Confessio Augustana, Augsburger Bekenntnis als umfassende Darlegung der lutherischen Theologie mit dem Ziel einer Verständigung) trennte man sich im Augsburger Religionsfrieden von 1555 endgültig. Jetzt galt der Grundsatz cuius regio, eius religio: Wer ein Land regiert, bestimmt auch seine Religion.

Zum anderen betonte Luther die grundsätzliche Verschiedenheit von Staat und Kirche. Die „Zwei-Reiche-Lehre“ meint, dass Gott zwei Regimente eingesetzt hat, ein geistliches und ein weltliches.

Was änderte die Reformation am Verhältnis von Staat und Kirche?

Zu Luthers Zeiten sahen viele, auch Fürsten und Reichsstädte, Rom und den Papst kritisch. Sie galten als verweltlicht und sittlich verwildert. Die Reformation machte es möglich, sich religiös von Rom abzusetzen. Da der Kaiser den alten Glauben verteidigte, konnten die Fürsten ihre politische Eigenständigkeit stärken. So führte der religiöse Streit auch in militärische Konflikte (Schmalkaldischer Krieg 1546-47). 

Die Stellung der protestantischen Fürsten wurde aber auch auf andere Weise gestärkt. Als die neue evangelische Kirche nach 1530 entstand, brauchte sie eine Leitung. Papst und Bischöfe lehnte man ab. Weil sie Leitungserfahrung und die notwendigen Mittel hatten, machte man die Fürsten zu Notbischöfen. 

Diese Regelung war als Übergangslösung gedacht. Aber nichts ist so langlebig wie ein Provisorium. Das „landesherrliche Kirchenregiment“ hielt schließlich bis 1919, also 400 Jahre.

Dortmund als freie Reichsstadt unterstand direkt dem Kaiser. Darum war hier der Rat auch für die Einführung der Reformation verantwortlich. 

… und wie sieht es heute aus?

Wenn die Ratsherren zu Zeiten der Reformation die Reinoldikirche besuchten, hatten sie bevorzugte Plätze im Chorgestühl. Sie war ihre Ratskirche und der Rat hatte als Stadt-Obrigkeit zugleich die Aufsicht über die kirchlichen Fragen. 

Wenn heute ein Vertreter der Stadt – zum Beispiel der Oberbürgermeister – die Kirche besucht, sitzt er bestenfalls als Ehrengast in der ersten Reihe. Denn waren damals Staat und Kirche eine Einheit, so sind sie heute auf bestimmte Weise getrennt. Seit 1919 und dann auch im Grundgesetz von 1949 ist der Staat neutral gegenüber allen Religionsgemeinschaften. Allerdings haben die Kirchen eine Sonderrolle. Man spricht darum auch von einer „hinkenden Trennung“.

Der im 15. Jahrhunderts errichtete Chor musste möbliert werden. Im Übergang zum Chor steht seit dieser Zeit links die Figur des Reinoldus. Die 2,70 Meter hohe Statue stammt aus der Zeit um 1315. Ihr früherer Standort ist unbekannt. Die Statue gegenüber zeigt vermutlich Kaiser Karl, der als Gründer der Stadt gilt. Damit vermittelten die Dortmunder, dass sie dem himmlischen Schutzpatron und dem obersten weltlichen Herrscher verpflichtet waren. Das Altarretabel (angefertigt um 1415), das Adlerpult (um 1420), das Chorgestühl (um 1460) und das Taufbecken (1469) ergänzten die Einrichtung des neuen Chores.

Reinoldussage

Reinoldus war der Legende nach als Reinold von Montaban ein Neffe Karls des Großen und einer der vier Haimondskinder. Später war er beim Dombau zu Köln so fleißig, dass er von anderen Arbeitern erschlagen und in den Rhein geworfen wurde. Oh Wunder. Der Körper versank nicht im Wasser, sondern wurde ans Ufer gespült. Nachdem man den Leichnam auf einen Wagen gelegt hatte, setzte der sich in Bewegung und rollte über Berg und Tal – bis zum Hellweg. Dort, wo der Wagen anhielt, im heutigen Dortmund, baute man Reinoldus zu Ehren eine Kirche.

Der Reliquienschrein in der Reinoldikirche ist heute leer. Wo sind die Reinoldus-Reliquien heute?

Kaiser Karl IV. besuchte Dortmund am 22. November 1377. Die Bürgerschaft empfing ihn mit großen Ehren. Dazu gehört auch, dass die Reinoldus-Reliquien in einem silbernen Schrein zum Kaiser getragen wurden. Karl stieg von seinem Pferd, klappt das Reliquiar, das die Form einer Büste hatte, am Kopf auf und küsst die eingeschlagene Schädeldecke des Heiligen. Nach der Messe durfte sich der Kaiser zwei Knochen aussuchen und wählte unter anderem das rechte Schienbein. Mit diesem Geschenk galten Stadt und Kaiser als vereint. Der Kaiser nahm die Knochen mit nach Prag. Sie befinden sich heute im Veitsdom.

Nach der Reformation lebten in Dortmund auch weiterhin katholische Bürger. Zu Beginn des 17. Jahrhunderts wehrten sie sich gegen den Verlust ihrer Kirchen und des kirchlichen Vermögens. Der Kaufmann Albert Klepping sorgte sich um die Reinoldus-Reliquien, erwarb sie stillschweigend am 11. Mai 1614 und gab sie einige Wochen später an den Kölner Dompropst weiter. In Köln entschied man sich zwei Jahre später, die Reliquien Erzherzog Albrecht VII. von Österreich zu schenken. Dieser regierte als Landesfürst in den benachbarten Spanischen Niederlanden. Zuvor war der in Spanien geborene Albrecht Vizekönig von Portugal und Erzbischof von Toledo. Hier lag die vermutlich die Verbindung, dass Albrecht noch 1616 die Reliquien an den amtierenden Erzbischof von Toledo weiter reichte. Sie werden heute in der Kathedrale aufbewahrt.

Seit 1982 befindet sich eine größere Reliquie wieder in Dortmund, in der katholischen Propsteikirche. Sie ist eine Leihgabe aus Toledo, die anlässlich des 1100-jährigen Stadtjubiläums übergeben wurde.

Mit der Confessio Augustana, auch Augsburger Bekenntnis genannt, legten die lutherisch gewordenen Reichsstände 1530 auf dem Reichstag zu Augsburg Kaiser Karl V. eine Schrift vor. Die 28 Artikel umfassende Schrift ist ein grundlegendes Bekenntnis zu einer lutherisch geprägten Kirche. Von Reichstag abgelehnt, war sie der Basistext für den 1531 gegründeten politisch-militärischen Schmalkaldischen Verteidigungsbund der protestantischen Fürsten und Städte. Dortmund war nicht Mitglied in diesem Bund. Mit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 wurde auch die Confessio Augustana anerkannt. Sie gehört heute zu den verbindlichen Bekenntnisschriften der lutherischen Kirchen. Die abgebildete erste Druckausgabe der Confessio Augustana aus Dortmund stammt aus dem Jahre 1567.

Versuchen wir uns ein wenig in die Mentalität der Menschen zu Beginn des 16. Jahrhunderts einzulenken. Jahrhundertelang galt die Einheit von Kirche und Staat oder besser von Religion und Politik. Wer wir heute Religion eher als Teilbereich des Lebens verstehen weiß damals die vorherrschende Art das Leben zu verstehen. Sicher gab es immer wieder Konflikte um die Vorherrschaft von Kaiser oder Papst, bei der mit dem Gang von Canossa 1077 symbolisch der Kaiser nachgeben musste. Idealtypisch sah man aber die Einheit von Kirche und Staat, Religion und Politik. Man sprach vom corpus christianum, dem "christlichen Körper", als Ausdruck dieser Einheit.

Mit der Entwicklung zum konfessionelleres im Christentum zerbrach diese Einheit. So lag den Protestanten anfangs nichts ferner als eine neue Kirche zu gründen. Sie wollten lediglich den Glauben und die Kirche reformieren. Dies zeigt sich noch 1530 bei der Speyerer Protestaktion in der sie sich bemüht haben die Einheit zu erhalten. (Übrigens haben durch diese Protestaktion, ein förmlicher förmlicher Akt, Widerspruch gegen eine Entscheidung des Reichstags einzulegen, die evangelischen Christen ihren Namen erhalten: Protestanten.) 

Danach wurde deutlich dass es keine Einigung mehr geben wird. Es kam dann 1546/47 sogar zum Schmalkaldischen Krieg, der kaiserlich katholischen Kräfte gegen die protestantischen Reichsstände, der schließlich in den Augsburger Religionsfrieden von 1555 mündete. Mit der Formel cuius regio, eius religio einigte man sich darauf dass die Landesherren in Zukunft die Religion ihrer Landeskinder bestimmen die im Gegenzug das Recht enthielten das Land zu verlassen. Damit war der konfessionelleres besiegelt. Zugleich zerbrach die Einheit von Religion und Politik Kirche und Staat insgesamt weil es nun parallel 2 christliche Glaubensüberzeugungen gab.

(F. Stiller)  

Mit der Weimarer Reichsverfassung von 1919 entstand die bis heute gültige Grundlage für das Verhältnis von Staat und Kirche. Die Bestimmungen wurden vollständig in das Grundgesetz von 1949 übernommen. Es dauerte allerdings erheblich länger, bis der Protestantismus sein Verhältnis zur Demokratie grundlegend neu bestimmte. 

Dabei hatte Martin Niemöller bereits 1945 gefordert, die Demokratie als die Staatsform anzuerkennen,  die mit dem Christentum innerlich verbunden sei. Es dauerte noch bis 1985, bis die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) in einer eigenen Denkschrift die Demokratie grundsätzlich würdigte. Darin heißt es: "Für Christen ist es wichtig zu erkennen, dass die Grundgedanken, aus denen heraus ein demokratischer Staat seinen Auftrag wahrnimmt, eine Nähe zum christlichen Menschenbild aufweisen. Nur eine demokratische Verfassung kann heute der Menschenwürde entsprechen…. Auch die Demokratie ist keine 'christliche Staatsform'. Aber die positive Beziehung von Christen zum demokratischen Staat des Grundgesetzes ist mehr als äußerlicher Natur; sie hat zu tun mit den theologischen und ethischen Überzeugung des christlichen Glaubens." 

Die Gemeinsamkeiten werden in den gemeinsamen Leitwerten Menschenwürde, Demokratie, Beteiligungsrechte,  Rechtsstaatlichkeit und Verantwortung gesehen.

(F. Stiller )