Folgen der Reformation – Kirche 1918 – Bekennende Kirche 1934

St. Marien, die zweite Stadtkirche, geht auf Kaiser Friedrich Barbarossa zurück. Sie war die Gerichtskirche. 1833 wurde sie vom preußischen Baumeister Schinkel vor dem Abriss gerettet. 

Im Epochenjahr 1918 trennten sich Staat und Kirche. Damals wurde die verfassungsrechtlichen Grundlagen gelegt, die bis heute gelten.  

In der NS -Zeit waren beide Stadtkirchen Schauplatz wichtiger Auseinandersetzungen zwischen Staat und Bekennender Kirche. Am 16. März 1934 bildete sich eine westfälische "Bekenntnissynode". 

St. Marienkirche, Südseite, mit dem erhaltenen Turm, im Hintergrund St. Reinoldi.

St. Marien, wie St. Reinoldi aus dem 13. Jahrhundert, geht wahrscheinlich auf Kaiser Friedrich Barbarossa zurück. Sie war die Gerichtskirche, in der die Gerichtsglocke hing. 

In der Zeit der Reformation sorgte hier Johannes Heitfeld als Prediger für Aufsehen. Er bezog 1557 Stellung gegen die katholische Messe und ließ den Laienkelch zu. Der Rat schritt gemeinsam mit dem Pfarrer an St. Marien dagegen ein. Es kam sogar zu teilweise gewaltsamen Unruhen. Heitfeld wurde aus der Stadt verbannt. Die Anhänger der Reformation mussten für mehrere Jahre nach Brackel pilgern, bis 1562 der Rat entschied, dass der Laienkelch in allen vier Pfarrkirchen erlaubt wurde. 

Nach der Reformation war der Rat der Stadt für fast 250 Jahre das Oberhaupt der Kirche, bis nach dem Verlust der Reichsfreiheit 1803 und der Eingliederung nach Preußen durch den Wiener Kongress das preußische Königshaus ab 1815 diese Rolle übernahm.

Für die Marienkirche sollte das eine glückliche Fügung sein. Das Kirchengebäude war Anfang des 19. Jahrhunderts nach dem Niedergang der Stadt durch die Wirren von 30-jährigem und 7-jährigem Krieg sehr baufällig. Von den ursprünglich zwei Türmen steht heute nur noch der südliche. Der nördliche wurde 1805 wegen Baufälligkeit abgetragen. Seit 1819 strebte die Stadt die Vereinigung der Gemeinde mit der Reinoldikirche an. 1828 (im Jahr des Beitritts zur preußischen Kirchenunion) musste die Kirche wegen Baufälligkeit geschlossen werden, 1832 drohte auch der südliche Turm einzustürzen. Die Ruine der Kirche sollte abgerissen und als Steinbruch freigegeben werden. 

„In Folge höherer Anordnungen soll die hiesige Evangelische Marien-Kirche nebst Thurm, wegen anerkannter Baufälligkeit, auf Abbruch an den Meistbietenden verkauft werden“, hieß es in einer Ausschreibung des Königlichen Landratsamtes im August 1833. Doch nach der Veröffentlichung regte sich Protest. Das Presbyterium wandte sich hilfesuchend an den preußischen Kronprinzen und späteren König Friedrich Wilhelm IV., der 1833 in Dortmund zu Besuch war. 

Im Dezember 1833 besichtigte der Direktor der Königlichen Gemäldegalerie zu Berlin die Kirche und befürwortete ihren Erhalt. Er informierte den preußischen Baumeister Karl Friedrich Schinkel, der sich dafür einsetzte, die Abbruchgenehmigung zurückzuhalten. Nach einer erneuten Untersuchung formulierte Schinkel selbst ein Gutachten, das sich für den Erhalt der Kirche aussprach. 

Epochenjahr 1918: Staat und Kirche trennen sich 

Bis 1918 leiteten die protestantischen Fürsten – unter ihnen auch die Könige von Preußen (ab 1871 gleichzeitig deutsche Kaiser) – die Evangelische Kirche. Dieses landesherrliche Kirchenregiment endete 1918, als Deutschland nach dem Ende des Ersten Weltkrieges Republik wurde. Damit hatte die Evangelische Kirche aber kein Oberhaupt mehr. 

Erstaunlicherweise stürzte sie dies nicht in die Krise. Bereits im 19. Jahrhundert war der Einfluss der Synoden (Kirchenparlamente) gewachsen und die Kirche hatte sich weitgehend selbstverwaltet. Diese Gremien wählten jetzt aus ihrer Mitte Landesbischöfe, in Westfalen den Generalsuperintendenten. 

Zugleich vollzog die Weimarer Reichsverfassung 1919 nicht die vollständige Trennung von Kirche und Staat. Stattdessen sollten sich die Religionsgemeinschaften selbstständig verwalten.

Epochenjahr 1933: Staat und Kirche im Konflikt

Demokratisch gesinnt war die Evangelische Kirche während der Weimarer Zeit kaum. Sie dachte überwiegend deutsch-national und trauerte dem Kaiser nach. Darum war sie durchaus anfällig für den nationalsozialistischen Staat nach 1933.

Allerdings reagierten viele dann doch entschlossen, als die rassistische Ideologie der Nazis in die Kirche selbst eindrang. Es entwickelte sich der Kirchenkampf, als die Gruppe der Deutschen Christen (DC) alles Jüdische aus dem Christentum entfernen und zugleich die Kirche nach dem Führerprinzip umformen wollte. 

Am 16. März 1934 kam es in Dortmund in der Reinoldikirche zur Konfrontation. Die westfälische Provinzialsynode stritt über den Versuch der Deutschen Christen, die Kirche umzubauen. Als die DC sich nicht durchsetzen konnten, holten sie die Gestapo. Die löste die Versammlung auf. Daraufhin zogen die Verteidiger des evangeliumsgemäßen Glaubens ins Johanneum um und bildeten eine westfälische Bekenntnissynode. Erstmals in Deutschland wurde dieser Begriff hier in Dortmund verwendet. Die Synode verabschiedete das Dortmunder Bekenntnis, das sich deutlich von den Deutschen Christen abgegrenzte.

Marienkirche und Widerstand

Auch die Marienkirche spielte eine Rolle in der Auseinandersetzung. 1935 wurde hier Fritz Heuner Pfarrer, Superintendent der Dortmunder Bekenntnissynode. 1937 beschloss das Presbyterium der Gemeinde, sich am wöchentlichen Bittgebet für den durch die Nazis inhaftierten Berliner Pfarrer Martin Niemöller zu beteiligen. Er war einer der führenden Köpfe der Bekennenden Kirche. 

Die Kirche und die Judenverfolgung

Man muss aber auch festhalten: Zur Judenverfolgung hat auch die Bekennende Kirche weitgehend geschwiegen. Das bleibt ein großes Versagen der Kirche, das auch nach 1945 erst nach und nach aufgearbeitet wurde.

Im Mittelalter gab es in den Kirchen zahlreiche Nebenaltäre der wohlhabenden Dortmunder Familien. Das Bersworth-Altarretabel geht auf die Stifterfamilie Bersworth zurück, deren Wappen in den Ecken des Retabels zu sehen sind. Mit der Reformation verschwanden die Altäre aus den Kirchen. Das Berswordt-Retabel ist als ein Fragment eines ursprünglich gotischen Altars erhalten geblieben. 

Königliches Landraths-Amt. Dortmund, den 23. August 1833

„In Folge höherer Anordnungen soll die hiesige Evangelische Marien-Kirche nebst Thurm, wegen anerkannter Baufälligkeit, auf Abbruch an den Meistbietenden verkauft werden. Das Gebäude, welches noch sehr brauchbare Materialien enthält, nemlich Steine, worunter kantige, zum Theil carrirte Hausteine, gute Bruchsteine und gute Belegplatten, Holz, worunter scharf kantiges schönes trockenes Eichenbauholz, Bretter und starke Latten befindlich, ferner aus Glas, Eisen, Blei, Schiefer und Pfannen bestehend, soll erst im einzelnen und nächstdem im Ganzen ausgeboten werden. Es ist hierzu Termin auf Montag, den 30. September Nachmittags 2 Uhr auf dem hiesigen Rathhause angesetzt, und werden Lusttragende und cautions fähige Unternehmer hierzu mit dem Bemerken eingeladen, daß die Verkaufs-Vorwarden 3 Wochen vor dem anstehenden Termine hier offen gelegt werden sollen.“

Karl Friedrich Schinkel, Gutachten vom 22. Dezember 1833, zitiert nach Wolfgang Rinke: Dortmunder Kirchen des Mittelalters, S. 99.

„Hiernach ist das Gebäude durch Altertum und eigentümliche Konstruktion von nicht geringem Interesse und verdient jedenfalls erhalten zu werden. Der bauliche Zustand desselben ist zwar in einigen Teilen schlecht und sogar gefahrdrohend, doch allgemein nicht von solcher Beschaffenheit, daß man es nicht durch Reparaturen von mäßigem Kostenaufwande nicht wiederherstellen könnte.“

zitiert nach Wolfgang Rinke: Dortmunder Kirchen des Mittelalters, S. 99.

Epochenjahr 1918 - Ende des landesherrlichen Kirchenregiments

Die Revolution von 1918 und die Umwandlung Deutschlands in eine Demokratie hatten für die evangelische Kirche gravierende Folgen. Mit der Weimarer Reichsverfassung vom Juli 1919 endet das  landesherrliche Kirchenregiments, die Zeit der Fürsten als "Notbischöfe" war um.  Trotzdem gelang in kurzer Zeit der Umbau zu einer Kirche ohne Fürsten an der Spitze. Wie konnte das gelingen?

Die Kirchen konnten bei der Neugestaltung an eine Entwicklung aus dem 19. Jahrhundert anknüpfen. Dort hatte es bereits Auseinandersetzungen um die Selbstständigkeit der Kirche gegeben. Nach und nach erstritten sich die Synoden als kirchliches Selbstverwaltungsorgan mehr Einfluss. Sie übernahmen jetzt als Kirchenparlament auch die Wahl der kirchlichen Leitung. 

In der Provinz Westfalen existierten unterhalb des  preußischen Königs drei Leitungsämter: der Generalsuperintendent als geistlichen Leiter, der Präsident des Konsistoriums als juristischen Leiter und der Präses als Vorsitzender der Synode.

1922 entstand durch Verfassungsurkunde die „Evangelische Kirche der altpreußischen Union“ und in der westfälischen Provinzialkirche trat 1924 die neue Rheinisch-Westfälische Kirchenordnung in Kraft. Das landesherrliche Kirchenregiment entfiel ersatzlos, aber die Struktur der Kirchenleitung wurde dadurch kaum berührt. Der Generalsuperintendenten, der Präsident des Konsistoriums und der Präses bildeten jetzt die Kirchenleitung der westfälischen Provinzialkirche. 

Am 16. März 1934 tagte in der Dortmunder St. Reinoldi-Kirche die 33. Synode der westfälischen Provinzialkirche. Sie war geprägt von heftigsten Auseinandersetzungen zwischen den nationalsozialistischen Deutschen Christen mit dem vom Reichskirchenminister eingesetzten westfälischen Bischof Bruno Adler einerseits und den Bekennenden Christen um den westfälischen Präses Karl Koch andererseits. Beide Seiten sprachen sich gegenseitig die Legitimation ab, die Evangelische Kirche in Westfalen zu repräsentieren. Die Synode wurde auf Anforderung von Bischof Adler schließlich von der Gestapo aufgelöst. Unmittelbar danach versammelte sich die Mehrheit der Synodalen unter Präses Koch im Johanneum am Schwanenwall und konstituierte sich neu als 1. Westfälische Bekenntnissynode. Damit wurde dieser Begriff zum ersten Mal im gesamten Bereich der deutschen Evangelischen Kirche benutzt. Aufgegriffen wurde er von der berühmt gewordenen reichsweiten Bekenntnissynode, die vom 29. bis 31. Mai 1934 in Barmen tagte und die bis heute bedeutsame Barmer Theologische Erklärung verabschiedete. Der Staat hat demnach ein Mandat für Frieden und Recht zu sorgen. 

Daher hat der Staat auch Anspruch auf das Gewaltmonopol. Wird er diesem Anspruch aber nicht gerecht, müssen sich Christen auch gegen den Staat wenden.