Mit dem Schuljahr 2018/19 kann auf Basis des geänderten Runderlasses zum Religionsunterricht in NRW der konfessionell-kooperative Religionsunterricht eingerichtet werden. Eine wichtige Voraussetzung für die Antragstellung bei der Bezirksregierung ist die Erarbeitung eines fachdidaktischen und fachmethodischen Konzepts, das dem Antrag beigelegt werden muss.
Die Veranstaltung richtet sich an Religionslehrer*innen, die den KokoRU an ihrer Schule zum Schuljahr 2023/2024 einführen möchten. Stichtag für die Antragstellung ist der 31.01.2023. Neben rechtlichen Informationen erhalten Sie Hilfestellungen zur Erstellung des fachdidaktischen und fachmethodischen Konzepts. Fragen zur Unterrichtspraxis und zur curricularen Ausgestaltung sollen zur Sprache kommen. Ziel des KokoRU ist es, die Gemeinsamkeiten zu stärken und konfessionelle Unterschiede bewusst wahrzunehmen.
Jeweils eine evangelische und eine katholische Lehrkraft müssen an dieser obligatorischen Fortbildung des Typs A teilnehmen.
Sollte eine Präsenzveranstaltung aus hygienischen Gründen nicht möglich sein, wird die Fortbildung als Online-Seminar angeboten.
Zielgruppe: Religionslehrer*innen Sek I
Mit Unterstützung des Instituts für Lehrerfortbildung in Essen, dem Pädagogischen Institut in Villigst, der Abteilung für Religionspädagogik im Erzbistum Paderborn und den evangelischen Schulreferaten im Ruhrgebiet