Seit dem Schuljahresbeginn 2018/19 können Grundschulen in NRW auf Antrag konfessionell-kooperativen Religionsunterricht (kurz kokoRU) innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-) Bistümer einrichten. Grundlage ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den (Erz-)Bistümern und den Landeskirchen.
Wenn Sie sich folgende Fragen stellen:
- Ist das auch etwas für unsere Schule?
- Wie stellen wir einen Antrag?
- Wie setzen wir den kokoRU in unserer Schule um?
- Welche Erfahrungen haben Schulen gemacht, die den kokoRU schon umsetzen?
Dann sind Sie herzlich eingeladen zu einer Online-Informations-Veranstaltung
Leitung: Katrin Holthaus, Paderborn
Referent*innen: Wiebke Mette, IfL; Ina Annette Bierbrodt, Schulreferat Dortmund; Matthias Elsermann, Siegen
Zielgruppe: Religionslehrkräfte und Schulleitungen der Primarstufe
Mit Unterstützung des Instituts für Lehrerfortbildung Essen und der Abteilung für Religionspädagogik im Erzbistum Paderborn